Maßgeblich auf Betreiben der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hat die Koalition in diesem Frühjahr eine schnelle und weitreichende Umsetzung des Doppelhaushalts 2016/17 beschlossen. Das sogenannte Haushaltsumsetzungsgesetz schafft die Voraussetzungen für die schrittweise Einführung der Kitagebührenfreiheit und für eine weitere Qualitätssteigerung bei den Kitas sowie die gesetzliche Absicherung der außerschulischen Lernorte Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen und Gartenarbeitsschulen.
Ab August 2016 ist das 3. Lebensjahr in der Kita beitragsfrei, im August des kommenden Jahres folgt das 2. Lebensjahr. Ab August 2018 fallen die Kitagebühren insgesamt weg. Berlin ist damit das erste Bundesland, in dem der sozialdemokratische Anspruch kostenfreier Bildung von der Kita bis zur Hochschule vollständig umgesetzt wird. Neben der Gebührenfreiheit kommt es auch zu einer Verbesserung bei der Qualität der Kitas. Der Betreuungsschlüssel für Unter-3-Jährige wird schrittweise auf 3,75 Kinder in Ganztagsbetreuung pro Erzieher/in abgesenkt. Damit nimmt Berlin bundesweit einen Spitzenplatz ein. Außerdem wird der sogenannte Leitungsschlüssel gesenkt: Die Schwelle, ab der Kitas eine freigestellte Leiterin erhalten, wird von 120 auf 100 Kinder abgesenkt. Dadurch wird die pädagogische Qualität der Kitas weiter gestärkt und dem administrativen Aufwand durch neue IT-Verfahren, neue Transparenzregelungen und einem effizienteren Kitavormerksystem Rechnung getragen.
Jugendkunstschulen, Gartenarbeitsschulen und Jugendverkehrsschulen wurden von einer freiwilligen Leistung der Bezirke zu einer Pflichtleistung gemacht. Dafür wurde das Schulgesetz entsprechend geändert. Es wird sichergestellt, dass jeder Bezirk eine Jugendkunstschule, eine Jugendverkehrsschule, eine Gartenarbeitsschule bzw. vergleichbare Einrichtung unterhält.
Einen schematischen Überblick zu den Verbesserungen finden Sie hier.