Klares Zeichen gegen Kreditverbot

Veröffentlicht am 06.03.2009 in Deutschland

Die Mitgliederversammlung der SPD Alt-Pankow hat sich Anfang März eindeutig gegen die sogenannte "Schuldenbremse" ausgesprochen und damit ein Zeichen für den Gestaltungsanspruch der Politik gesetzt. Den beschlossenen Antrag samt Begründung können Sie hier einsehen:

Antrag der Abteilung 06 (Alt Pankow) der SPD Berlin NordOst (Pankow, Prenzlauer Berg, Weißensee)

Die Kreisdelegiertenversammlung möge beschließen,
der Landesparteitag möge beschließen,
der Bundesparteitag möge beschließen:

Keine „Schuldenbremse“ für Bundesländer im Grundgesetz

1. Die SPD bekennt sich unverändert zu den Zielen einer sparsamen Haushaltsführung und Konsolidierung. Wir sind Garant für eine langfristige Stabilisierung der Bundes- und der Landesfinanzen, ohne dabei Erfordernisse der sozialen Gerechtigkeit außer Acht zu lassen. Hierfür werden wir uns auch künftig mit allem Nachdruck einsetzen.

2. Diese vernünftige Politik beruht auf der Fähigkeit Schwerpunkte zu setzen und Haushaltsmittel zu disponieren - einschließlich der etwaigen Aufnahme neuer Kredite, um notwendige Investitionen zu finanzieren. Die im Rahmen der Föderalismuskommission ausgehandelte „Schuldenbremse“ ist damit unvereinbar. Sie stellt in der bislang diskutierten Form einen erheblichen Eingriff in die Haushaltsautonomie der Länder dar und verstößt damit gegen das Bundesstaatsprinzip.

3. Deshalb werden die sozialdemokratischen Amts- und Mandatsträger im Deutschen Bundestag sowie in den Landesregierungen dazu aufgefordert, der beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes zur „Schuldenbremse“ weder im Bundestag noch im Bundesrat zuzustimmen.

4. Stattdessen sind verfassungsrechtlich gangbare und in ihrer Wirkung flexiblere Varianten zu verfolgen, die den Ländern auch weiterhin ihre volle Budgethoheit belassen.

5. Der Senat von Berlin wird aufgefordert, gegen eine derartige Änderung des Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht einen Bund-Länder-Streit zu führen.

Durch eine Grundgesetzänderung soll den Ländern ab 2020 eine politische Gestaltung durch Kreditfinanzierung gänzlich untersagt werden. Der Bund hingegen will sich weiter mit 0,35 % des jährlichen BIP, einem dann zweistelligen Milliardenbetrag, verschulden dürfen. Im Gegenzug sollen einzelne Länder für die Jahre 2011 bis 2019 Schuldenhilfen erhalten (Bremen 300 Millionen Euro, Saarland 260 Millionen Euro, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Berlin jeweils 80 Millionen Euro brutto bzw. 64 Millionen € netto). „Die Gewährung dieser Hilfen setzt einen vollständigen Abbau der Finanzierungsdefizite bis zum Jahresende 2019 voraus.“, so die conditio der geplanten Grundgesetzänderung. Um zu überprüfen, ob diese Schuldenhilfen ausbezahlt oder zurückgefordert werden, soll ein „Stabilitätsrat“ die Länderhaushalte überwachen.

Wir lehnen diese Kreditbremse im Grundgesetz entschieden ab.

Sparsame Haushaltspolitik ist alternativlose Aufgabe von Bundes- und Landespolitik. Sie setzt Gestaltungskraft und Verantwortungsbewusstsein voraus. Deren Fehlen kann nicht durch eine gesetzliche Selbstbeschränkung ersetzt werden. Es handelt sich um einen beispiellosen Akt der Demontage föderaler und staatlicher Strukturen. Das Ergebnis der Föderalismuskommission kann und darf sich nicht in der faktischen Abschaffung der bundesstaatlichen Ordnung erschöpfen. Die eigenständige Haushaltswirtschaft samt Kreditfähigkeit der Länder ist Ausdruck und tragende Säule des Bundesstaatsprinzips (Art. 109 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG) und damit des deutschen Staatsgefüges insgesamt. Dieses Budgetrecht der Landesparlamente unterliegt nach ganz überwiegender verfassungsrechtlicher Bewertung der sogenannten Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG und kann auch mit 2/3 Mehrheit in Bundestag und Bundesrat nicht geändert werden. So sahen es bereits die Väter der Verfassung 1948.

Die heutige Politikergeneration sollte künftigen Generationen nicht riesige Schuldenberge hinterlassen und gleichzeitig ihr Gewissen dadurch beruhigen, dass die Haushaltsautonomie der Länder faktisch aufgehoben wird. Der Haushaltsgesetzgeber des Jahres 2020 ist nicht weniger demokratisch legitimiert als derjenige des Jahres 2009. Es geht nicht an, dass wir zukünftigen Parlamenten Beschränkungen auferlegen, denen wir selbst nicht unterliegen und die wir selbst entschieden zurückweisen würden.

Ein Totalverzicht auf Kreditfinanzierung bedeutet die Unmöglichkeit, nach eigenen Prioritäten mittelfristige Investitions- und Entwicklungsschwerpunkte zu setzen. Die Länder und ihre politischen Vertreter würden zu nachgeordneten Verwaltungsebenen. In Krisenzeiten und zur Umsetzung von Zukunftsprojekten wären sie vollständig auf Dotationen des Bundes angewiesen, womit dieser ihre Gestaltungsfähigkeit überlagern würde. Stattdessen auf Spielräume durch Kürzungspolitiken zu setzen, mag denjenigen erstrebenswert erscheinen, die Staatsquote und Umfang öffentlicher Tätigkeit ohnehin für zu hoch halten. Als realistisch dürfte sich dieser Weg jedoch nur für die reicheren Länder oder im Fall eines radikalen Abbaus von Sozial- und Bildungsausgaben erweisen. Insofern ist die Schuldenbremse eben nicht nur ein finanz- und haushaltspolitisches Konzept, sondern beinhaltet den gleichsam automatisierten Abbau dezentraler Entscheidungsfreiheit und staatlicher Handlungsmacht.

Und genau darum scheint es den Befürwortern in Wahrheit auch zu gehen. Der Schritt weiter ist gemacht. Die Frage, weshalb man ohne eigene Budgethoheit eigentlich überhaupt noch Bundesländer braucht, medial gestellt. Und deshalb darf die Debatte "Schuldenbremse" ja oder nein auch nur in diesem Kontext geführt werden. Wollen wir einen föderalen Staat oder wollen wir eine übermächtige Zentralverwaltung? Wie viel Demokratie braucht Deutschland? Es geht um nicht weniger. Eine sparsame Haushaltspolitik muss wie in der Vergangenheit auch künftig einer demokratisch legitimierten Entscheidung und politischen Dispositionen folgen. Damit wenden wir uns wie bereits in der Vergangenheit ausdrücklich nicht gegen eine sparsame Haushaltswirtschaft und die Rückführung von Verschuldung und Defiziten, sondern nur gegen eine Ideologie, die vorsätzlichen Staatsabbau betreibt.

Blickt man zudem auf die Berliner Situation, erstaunen zunächst jene Stimmen, die eine Schuldenhilfe von 80 Millionen Euro behaupten und als großzügige Tilgungshilfe begrüßen. Es handelt sich stattdessen um eine marginale jährliche Zinshilfe von 64 Millionen Euro; auch die Nehmerländer müssen in den „Schuldenhilfefonds einzahlen“. Wer wie wir derzeit 2,5 Milliarden Euro Zinsen zahlt, der tilgt mit 64 Millionen Euro nichts. Natürlich lassen sich so Anmeldungen von Fach- oder Bezirkspolitikern leicht zurückweisen. Keine Schwerpunktsetzung ohne entsprechende Kürzung. Auch im derzeitigen Nachtragshaushalt stecken mitnichten lediglich konjunkturbedingte Nachträge. Alleine 107 Millionen Euro davon sind Mehrausgaben für unsere Kitas und zwar aufgrund politischer Setzung, zukünftig alles verfassungswidrig. Gehaltserhöhung für Lehrer, Hochschulverträge aufstocken, Pendlerpauschale erstatten – kreditfinanziert, alles verfassungswidrig. Auch der Flughafen Schönefeld und damit die Schließung von Tegel ist kreditfinanziert – verfassungswidrig?

Die sog. Schuldenhilfen sind auch völlig willkürlich festgesetzt. Die beiden Länder, die durch ihre Klagen auf Bundeshilfen beim Bundesverfassungsgericht besonderen Druck ausüben und die Hilfen als Ausdruck vorbildlicher Ländersolidarität begrüßen, erhalten überproportional viel. Berlin, das hart gespart hat, geht dagegen vergleichsweise fast leer aus. Legt man bei vergleichbarer Pro-Kopf-Verschuldung den einzigen objektiven Maßstab an, die Bevölkerungszahl, dann müsste Berlin nach Bremer Verhältnissen über 15 Milliarden Euro bekommen, etwa das 25fache dessen, was ausverhandelt wurde.

Umso mehr wird es in Berlin in den kommenden Jahren zugesagter Schuldenhilfe ein böses Erwachen geben. Sie dürfte nicht nur schlicht versickern in einem chronisch defizitären, weil unterfinanzierten Haushalt. In derselben Zeit (2011 - 2020), in der Bremen fast 3 Milliarden Euro Finanzierungshilfen zusätzlich erhalten soll, verliert das Land Berlin weitere über 11 Milliarden Euro Solidarpaktmittel, statt 15 Milliarden zusätzlich zu erhalten. Dieses Berliner Delta von ca. 26 Milliarden Euro erhöht sich ab 2020 um jährlich weitere 2 Milliarden Euro.

Trotz dieses drastischen Unterschiedes zu Bremen von insgesamt fast 30 Milliarden Euro zum Stichtag ist nach der geplanten Grundgesetzänderung die Bedingung für die Gewährung von „Schuldenhilfen“ des Bundes, dass in allen Bundesländern bis 2020 ein „vollständiger Abbau des Finanzierungsdefizits“ erfolgt ist (geplanter neuer Art. 143 d GG). Alleine die fehlenden Solidarpaktmittel von 2 Milliarden Euro pro Jahr entsprechen aber etwa 1/3 der gesamten Personalkosten oder etwa 70.000 Vollzeitstellen in Berlin. Wir müssten personell unsere Bezirke rund 3,5mal abschaffen. Ein „vollständiger Abbau des Finanzierungsdefizits“, wie im Grundgesetz nach dem Plan der „Schuldenbremse“ postuliert, ist für Berlin völlig unrealistisch.

Dann aber wird der Bund, wie sein derzeitiges und überzogenes Klagevorgehen mit der gegen uns angestrengten 47-Millionen-Zahlungsklage aufgrund einer kulanteren Praxis bei den Kosten der Unterkunft von Hartz IV-Empfängern zeigt, die „Schuldenhilfen“ wieder abschöpfen. Der Sparkommissar (Stabilitätsrat) wird bereits zuvor das Regiment führen.

 
 

SPD Alt-Pankow auf Facebook

SPD Alt-Pankow auf Twitter

Termine

Alle Termine öffnen.

23.03.2023, 19:00 Uhr SPD Alt-Pankow: Versammlung
Achtung, außerplanmäßiger Termin, um eine Woche verschoben. Sowie neuer Beginn: 30 Minuten früher!