Neue Liegenschafts- und Energiepolitik für Berlin

Veröffentlicht am 18.12.2012 in Berlin

Das Abgeordnetenhaus hat sich in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 in erster Lesung mit einem von SPD und CDU vorgelegten Gesetzentwurf befasst, mit welchem wichtige rechtliche Voraussetzungen für eine neue Liegenschafts- und Energiepolitik in Berlin geschaffen werden. Das von den Regierungsfraktionen vorgelegte 7. Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung sieht als sogenanntes Artikelgesetz mehrere Änderungen am Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG) sowie an der Landeshaushaltsordnung (LHO) vor.

Im Rahmen der neuen Liegenschaftspolitik soll die Vermarktung und Entwicklung landeseigener Grundstücke zukünftig stärker an stadtentwicklungs-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielen sowie der Daseinsvorsorge ausgerichtet sein, wobei soziale, kulturelle, stadträumliche und ökologische Ziele, aber auch arbeitsmarktpolitische Aspekte, Berücksichtigung finden. Dieses erklärte Ziel der SPD-geführten Koalition ist mit der Aufgabe reiner Höchstpreisbetrachtungen bei wichtigen Gründen verbunden. In die strategische Betrachtung des landeseigenen Immobilienbestandes müssen dabei auch die Landesbeteiligungen mit einbezogen werden.

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen hierfür, indem er präzisierte Ausnahmen vom bisher geltenden grundsätzlichen Gebot der Höchstpreisveräußerung landeseigener Grundstücke, eine deutliche Stärkung der Beteiligungs- und Entscheidungsrechte des Abgeordnetenhauses an zukünftigen Grundstücksverkäufen sowie eine Ausweitung des Geltungsbereiches der entsprechenden Regelungen der LHO auch auf Anstalten des öffentlichen Rechts vorsieht.

 Kern der Novelle ist das parlamentarische Selbstbefassungsrecht, das nach entsprechender Unterrichtung und mit entsprechenden Rückschlagsmechanismen zulässt, dass das Abgeordnetenhaus mit seinen gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern einzelne Vermögensgeschäfte auch dann an sich ziehen kann, wenn die Wertgrenze oder sonstige Implikationen, z. B. der Zeitrahmen für Erbpachtverhältnisse, nicht greifen. Parlamentarische Zustimmungsvorbehalte zu Vermögensgeschäften sollen zukünftig also nicht mehr nur an abstrakten Wertgrenzen, sondern auch an der politischen Bedeutung des jeweiligen Grundstücksgeschäftes anknüpfen. Diese Form der Abstrahierung des politischen Zugriffs sorgt gleichzeitig für eine höhere Transparenz.

Grundstücke landeseigener Unternehmen sollen ferner in gleicher Weise betrachtet werden wie Grundstücke, die sich unmittelbar in Landeseigentum befinden: Der Geltungsbereich der neuen Reglungen der LHO soll entsprechend auf Anstalten des öffentlichen Rechts nach dem BerlBG ausgedehnt werden. Darüber hinaus zieht die SPD Betracht, diese Regelungen für sämtliche Landesbeteiligungen heranzuziehen. 

Das Parlament wird auf Immobilienvermögen der Anstalten des öffentlichen Rechts, wenn es nicht mehr für einen öffentlichen Zweck benötigt wird, gegen Erstattung des gutachterlichen Verkehrswertes ein politisches Zugriffsrecht haben.

Die Koalition berücksichtigt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf einerseits berechtigte finanzielle Interessen der Anstalten des öffentlichen Rechts sowie die Interessen der dort Beschäftigten, sorgt aber andererseits dafür, dass Grundstücksgeschäfte zukünftig nicht mehr dem politischen Diskurs entzogen sind und nicht nur Vermögungsmaximierungs- und -aktivierungsinteressen dienen.

Dieser Interessenausgleich ist ein gesunder und vernünftiger Kompromiss. Die Oppositionsparteien sind eingeladen, bei den nun kommenden Beratungen dieses Gesetzentwurfes in den zuständigen Parlamentsausschüssen konstruktiv und substantiell an den weitreichenden Vorschlägen mitzuarbeiten.

Der vorgelegte Gesetzentwurf schafft ferner über eine Änderung des BerlBG durch Gründung einer gesellschaftsrechtlich selbständigen Tochter der BSR die Voraussetzung zur Teilnahme eines wettbewerbsfähig auszustattenden landeseigenen Unternehmens an der Ausschreibung des Stromnetzes. Dieses Unternehmen soll perspektivisch ausschließlich erneuerbare Energien produzieren und diese Energie auch selbst vertreiben. Mit dem geplanten landeseigenen Energieunternehmen setzt die Koalition den unter Führung der SPD eingeschlagenen Weg der Rekommunalisierung wichtiger Aufgaben der Daseinsvorsorge konsequent fort und trägt gleichfalls zum Gelingen der Energiewende bei.

Meinen Redebeitrag zum Gesetzentwurf vor dem Abgeordnetenhaus, der sich vordringlich mit den Aspekten der neuen Liegenschaftspolitik befasst, finden Sie untenstehend sowie auf meinem YouTube-Kanal.

Ergänzung, 27.03.2013:

In der Sendung Stadtgespräch vom 27.03.2013 auf tv.berlin diskutiere ich mit Matthias Brauner von der CDU unter der Moderation von Markus Bleick-Haack zur Zukunft des Liegenschaftfonds. Die Sendung können Sie sich hier auf den Internetseiten des Senders ansehen.

 
 

Homepage Torsten Schneider, Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin

SPD Alt-Pankow auf Facebook

SPD Alt-Pankow bei X (vormals Twitter)